Benutzung des Wallendorfer und Raßnitzer See

Aus gegebenem Anlass verweisen wir darauf, dass die Benutzung des Wallendorfer und Raßnitzer Sees mit einem Boot nur mit Eigenkraft und nur für Fischereirechtsinhaber möglich ist. Gegenwärtig liegt keine Allgemeinverfügung vor, die Ausnahmen gestattet. Vorsorglich sollten jedoch zudem die Sperrbereiche (abgegrenzt durch rote Bojen) eingehalten werden, um die rastenden Vögel nicht zu stören.
Danke für euer Verständnis.