Im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 20.04.2024 wurde durch die anwesenden Delegierten beschlossen, dass ab sofort ausschließlich Einfachhaken in Salmonidengewässern genutzt werden dürfen.
Auf Antrag unseres Mitgliedsvereins wird die Gewässerordnung in Punkt 4.4 – Besonderheiten beim Angeln in Salmonidengewässern – in Satz 3 wie folgt geändert: Das Wort „Drilling“ wird durch das Wort „Einfachhaken“ ersetzt. Somit ergibt sich:
„Beim Spinnangeln in Salmonidengewässern dürfen nur künstliche Spinnköder oder Wobbler mit einem Einfachhaken verwendet werden.“
Wir bitten um Beachtung dieser neuen Regelung!
Vielen Dank und Petri Heil!